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Die Details der Ausführung
Die Fundierung
- 8 Punktfundamente aus Stahlbeton für den Kern nach statischer Erfordernis.
- Kleinste Erdbewegungen, minimale Beeinträchtigung.
- Fundierung in Hanglage oder in Wasserflächen ist möglich.
- Alternativ sind auch Holzpfahlfundamente möglich.
- Eine Unterkellerung ist bei allen Typen möglich.
Die Bodenplatte
- Besteht aus einer mehrteiligen Holzmassivplatte nach statischer Erfordernis.
- Darauf erfolgt eine Fußbodenkonstruktion je nach Verwendungszweck.
- Bodenbeläge sind frei wählbar, Standard ist Lärchendreischichtplatte.
Die Wände
- 16 vorgefertigte Rahmenelemente werden auf der Bodenplatte aufgesetzt.
- Je nach Bedarf werden Wandfüllungen, Türen oder Fenster eingesetzt.
- Die Wärmedämmung erfolgt nach Wunsch mit Mineralwolle oder Flachs.
- Je nach Nutzung beträgt die Dicke der Dämmung 8 - 30cm.
- Fassadenverkleidung aus witterungsbeständigen Lärchenplatten oder farbigen Fassadenplatten.
Die Fenster und Türen
- Standardmäßig werden imprägnierte Lärchenholzfenster verwendet.
- Je nach Bedarf werden fixe oder klappbare Fenster eingebaut.
- Als Verglasung wird Zweischeiben-Isolierglas mit Ug 1,4W/m2k verwendet.
- Die Türen öffnen immer nach außen.
Die Zwischendecke
- Bei zweigeschossigem Typ 2.5.1 kommt eine freitragende Spiraldecke mit einer runden Glasoberlichte zum Einsatz.
- Die Decke besteht aus verleimten Lärchenbalken und einem Belag aus 4cm starken Lärchenmehrschichtplatten, die zugleich den Fußbodenbelag des OG bilden.
Das Dach
- 16 vorgefertigte Kegeldachelemente aus Lärchenleimholz
- Wärmedämmung je nach Wunsch mit Mineralwolle oder Flachs
- Je nach Nutzung Dämmung 8 bis 30cm.
- Extensive Dachbegrünung oder Zinkblechdeckung
Sommerbehaglichkeit
- Der Dachüberstand von 70cm gewährleistet Witterungs- und Sonnenschutz.
- Zusätzlich empfohlen südseitig Pergolen oder flexibler Sonnenschutz.
- Lüftung über Firstkuppel
Anbauten
- Eingeschossige Anbauten bzw. Anschluß an bestehende Gebäude.
- Werden individuell den Bedürfnissen angepasst.
- Terrassen aus Lärchenholz nach Wunsch.
Gesetze
- In Niederösterreich werden Gebäude bis zu einer Höhe von 3m als Nebengebäude betrachtet, die auch im Bauwich zulässig sind, vorausgesetzt es handelt sich nicht um Aufenthaltsräume.
- Brandschutz- oder belichtungsbedingte Mindestabstände zu Grundgrenzen sind zu beachten.
- Höhere Gebäude oder Gebäude mit Aufenthaltsräumen gelten automatisch als Hauptgebäude.
- Eine baubehördliche Bewilligung ist in jedem Fall notwendig.
Ausstattung
- Die Elektroausstattung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen des Kunden.
- Die Sanitärinstallation wird nach Kundenwunsch geplant.
- Die Heizungsinstallation wird nach Kundenwunsch geplant.
- Möbel werden vom Tischler individuell geplant.
Projektablauf
- Besichtigung des Bauplatzes und Kostenvoranschlag, Beauftragung Planung.
- Individuelle Planung und Bauauftrag.
- Baubehördliche Bewilligung
- Werksplanung und Montage
- Abnahme und Übergabe nach max. 3 Monaten.
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